Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat in ihrer Sitzung vom 12. März 2024 den Antrag zur Schaffung eines Gesetztes zur Herausgabe von zwei Gold- und vier Silbermünzen zu Handen des Landtages verabschiedet. Der Landtag hat seinerseits das Gesetz am 12. April in der 1. und 2. Lesung beraten.
Der Liechtensteinische Landtag hat am 12. April die Schaffung eines Gesetzes über die Ausgabe von zwei Gold- und vier Silbermünzen aus Anlass des Jubiläums «100 Jahre Schweizer Franken im Fürstentum Liechtenstein 1924 - 2024» im Jahre 2024 in der 1. und 2. Lesung beraten.
Geplant sind:
Gold (Au .9999)
10 Franken / Ø: 11 mm / Gewicht: 0,5 g / Auflage: 5000 Stück
100 Franken / Ø: 33 mm / Gewicht: 1 Unze (31.10 g) /Auflage: 150 Stück
Silber (Ag .9999)
5 Franken / Ø: 38.61 mm / Gewicht :1 Unze (31.10 g) / Auflage: 5000 Stück
10 Franken / Ø: 50 mm / Gewicht: 2 Unzen (62.2 g) / Auflage: 1000 Stück
25 Franken / Ø: 65 mm / Gewicht: 5 Unzen (155.5:) / Auflage: 500 Stück
100 Franken / Ø: 100 mm / Gewicht: 1 kg / Auflage: 100 Stück
Die Gestaltung der Münzen erfolgte durch die Philatelie Liechtenstein und die Firma CIT Coin Invest AG. Die Werte der Gold- und Silbermünzen wurden so gewählt, dass ein möglichst breiter Sammlerkreis angesprochen wird. Die Münzenausgabe wird der Liechtensteinischen Post AG übertragen. Der Verkaufspreis wird von der Regierung bestimmt.
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