Die Banknoten ab der sechsten Serie können künftig unbeschränkt umgetauscht werden.
Mit der Teilrevision des Bundesgesetzes über die Währung und Zahlungsmittel (WZG) wird die bisherige Umtauschfrist von 20 Jahren für Banknoten ab der sechsten Serie definitiv aufgehoben. Durch die Gesetzesanpassung können ab 1.1.2020 Banknoten ab der 1976 ausgegebenen sechsten Serie und alle nachfolgenden Serien künftig umbegrenzt umgetauscht werden.
Rückwirkend für ältere Banknoten bis zur fünften Serie gilt die Änderung nicht.
Zur sechsten Banknotenserie gehören Noten wie die 1000er-Note (Ameise) mit dem Porträt von Auguste Forel oder die 100-Franken-Note mit Borromini.
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